Der Bezirkselternausschuss unterstützt den Beschluss des Landeselternausschusses Berlin vom 25.05.2024:
Der Landeselternausschuss fordert die Senatsbildungsverwaltung auf, die geplante Streichung des Profilbedarfs II zurückzunehmen und den Profilbedarf II weiterzuführen.
Begründung:
Es sollen Lehrkräfte-Stunden im Umfang von 310 Vollzeit-Stellen (VZE) gestrichen werden „im Sinne der Bildungsgerechtigkeit aller Schülerinnen und Schüler und der Solidarität gegenüber den Kolleginnen und Kollegen an Schulen in besonders herausfordernder Lage“. Gleichzeitig bleibt aber völlig offen, wie die eingesparten Stellen den Schulen mit erheblichem Personalbedarf zugutekommen sollen. Eventuellen (und bereits geplanten) „Zwangsversetzungen“ hatte die Bildungssenatorin bereits im vergangenen Schuljahr eine deutliche Absage erteilt. Zugleich fallen die Stunden des Profilbedarfs II an ALLEN Schulen weg, sodass an allen Schulen weitere Probleme unterschiedlicher Art geschaffen werden.
Es entsteht der Eindruck, dass die Senatsbildungsverwaltung entgegen dem eigenen Anspruch hier den Personalbedarf durch die Kürzung dringend benötigter Stunden künstlich herabsetzen will, um die Statistik zu beschönigen und/oder den Stellenbedarf herabzurechnen. Das darf und soll aber nicht der Anspruch sein, mit der insgesamten Mangelsituation umzugehen.
An Oberschulen sind insbesondere die Wahlpflicht- und Oberstufenkurse betroffen, welche nun in Teilen nicht mehr oder nicht in der geplanten Frequenz stattfinden können und nicht mehr in angemessenem Maße entsprechend dem Schulprofil gebildet werden können.
Über den Profilbedarf II werden an den Berliner Schulen auch viele Fördermaßnahmen außerhalb des Regelunterrichts und profilbildende Maßnahmen personell abgebildet.
Ebenso werden über den Profilbedarf II Maßnahmen personell abgedeckt, um wichtige Bildungsziele zu erreichen, welche häufig auch in den jeweiligen Schulverträgen verankert sind und an vielen Schulen über den Regelunterricht unerreichbar sind. Durch die Kürzung können Schulen unverschuldet ihre Verträge nicht erfüllen, was insbesondere für Bonusschulen mit Streichung der Bonusmittel schwerwiegende Folgen haben kann. Gerade diese Schulen in herausfordernden Lagen, welche vom Wegfall des Profilbedarfs II profitieren sollen, sind davon besonders hart betroffen.
An vielen Schulen steht darüber hinaus in Frage, ob die mit der Schulaufsicht geschlossenen Schulverträge nach dem Wegfall der Stunden aus dem Profilbedarf II gehalten werden können.
Betroffen sind an vielen Schulen auch zusätzliche Kleinklassen zur Unterstützung insbesondere Geflüchteter bei der Alphabetisierung, aber auch sogenannte Beibootklassen für Schüler*innen, welche in Regelklassen nicht beschulbar sind, und spezielle Klassen für Schüler*innen mit Schulangst oder Schuldistanz. Für einige dieser Projekte bestehen auch Kooperationsvereinbarungen mit freien Trägern, aber zum Beispiel auch mit SIBUZ und Jugendamt, welche künftig nicht mehr erfüllt werden können, wenn die Stunden aus dem Profilbedarf II fehlen.
Das Schreiben zum Wegfall des Profilbedarfs II kommt für die Schulen völlig unerwartet. Die vielfach schon fertigen Planungen des kommenden Schuljahres müssen massiv geändert, Einstellungszusagen zurückgezogen und Kursplanungen komplett überdacht werden. Ein so massiver Eingriff in die Unterrichtsplanung zu einem Zeitpunkt, an dem das neue Schuljahr schon sehr konkret geplant wird, trifft die Schulen empfindlich. Eine so einschneidende Maßnahme zu diesem Zeitpunkt, die seitens der Senatsbildungsverwaltung aus dem Nichts kommt, hindert die Schulen an guter Arbeit und hinterlässt einen unangenehmen Beigeschmack und die Frage, was als Nächstes kommt.