Coronavirus: Regelungen zur erweiterten Förderung und Betreuung

Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 29.04.:

Information über den Wegfall der ergänzenden Förderung und Betreuung während der Schulschließung bzw. Teilöffnung der Schulen ‐ Umsetzung der Elternkostenbefreiung für die ergänzende Förderung und Betreuung ab Jahrgangsstufe 3

Sehr geehrte Damen und Herren,

die ergänzende Förderung und Betreuung ist ab Jahrgangsstufe 3 elternkostenbeteiligungspflichtig. Da die Schulen seit dem 17.03.2020 keine ergänzende Förderung und Betreuung mehr anbieten, ist geprüft worden, ob und wenn ja, ab wann auf die Elternkostenbeteiligung verzichtet werden kann.

Nach § 6 Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) ist die Elternkostenbeteiligung abhängig davon, ob der Betreuungsbeginn vor oder ab dem 20. eines Monats liegt. In Abhängigkeit von dem Stichtag ist die volle Elternkostenbeteiligung durch die Eltern für den Monat zu entrichten oder aber kein Kostenbeitrag.

Daraus ergibt sich, dass für den Monat März keine Erstattung der Elternkostenbeteiligung erfolgt, da die Inanspruchnahme der ergänzenden Förderung und Betreuung bis einschließlich 20.3.2020 möglich war.

Da die Schulen nicht, wie zunächst vorgesehen, seit dem 20.04.2020 die ergänzende Förderung und Betreuung wieder anbieten, kann die ergänzende Förderung und Betreuung nicht mehr bis einschließlich 20.04.2020 in Anspruch genommen werden. Die Elternkostenbeteiligung für den Monat April wird erstattet.

Die dargestellte Stichtagsregelung würde auch zu jedem anderen Zeitpunkt der Öffnung der Schulen als Ganztagsschulen mit ergänzender Förderung und Betreuung Anwendung finden. Wird also bis einschließlich des 20. eines Monats die ergänzende Förderung und Betreuung angeboten, ist die Kostenbeteiligung erforderlich, danach entfällt sie.

Die Notbetreuung ist weiterhin eine Gemeinschaftsaufgabe der Schulen und keine ergänzende Förderung und Betreuung. Die Teilnahme des Kindes ist für die Eltern nicht kostenpflichtig.

Die Ganztagsschule, wie wir sie kennen, wird wahrscheinlich in diesem Schuljahr nicht mehr öffnen. In den stufenweisen Schulöffnungen werden nur „Unterrichtsschulen“ öffnen. Sofern die Schulen im August die ergänzende Förderung und Betreuung wieder anbieten, wird erstmalig im August wieder die Elternkostenbeteiligung erhoben.

Die Eltern haben gegenüber dem Jugendamt im Monat April ein Guthaben. Sie erhalten vom Jugendamt einen sog. Ausgleichsbescheid, in dem sie gebeten werden auf dem beigefügten Formular ihre Bankverbindung einzutragen und das Formular an das Jugendamt zu übermitteln. Alternativ können die Eltern die Bankverbindung dem Jugendamt auch formlos und mit Unterschrift versehen übermitteln. Das Jugendamt überweist den Eltern den im April bezahlten Betrag der Elternkostenbeteiligung.

Ab dem Monat Mai werden die Elternkostenbeiträge auf Null gesetzt. Daher werden vom Träger der ergänzenden Förderung und Betreuung ab Mai 2020 keine Elternkostenbeiträge mehr erhoben. Eine Auszahlung der Elternkostenbeiträge an die Eltern ist nicht erforderlich, da ab Mai auch keine Elternkostenbeteiligung mehr eingezogen wird. Daueraufträge sind ggf. von den Eltern vorläufig zu beenden.

Ich wünsche allen Lesenden Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ines Rackow
(Oberschulrätin)