Coronavirus: Rückerstattung von Hortgebühren

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist mit der Senatsverwaltung für Finanzen übereingekommen rückwirkend ab April die Hortgebühren zu erstatten. Ab Mai wird die Gebühr nicht mehr erhoben. Sofern Schulen die ergänzende Betreuung ab August wieder anbieten, wird die Gebühr ab September wieder erhoben.

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 21.04.2020