Coronavirus: Wer hat Anspruch auf Kita- und Schul-Notbetreuung?

Corona-Virus: Informationen vom Sonntag, 15. März 2020

Die Senatskanzlei hat heute die Liste mit den systemrelevanten Berufen für die Kita- und Schul-Notbetreuung für Eltern veröffentlicht.
Wer hat Anspruch auf Kita- und Schul-Notbetreuung?

Der Senat hat die Liste der anspruchsberechtigten Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung festgelegt. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen möchten, wenden sich direkt an ihre Schul- oder Kitaleitung.

Für die Notbetreuung in Kitas und Schulen müssen Eltern/Sorgeberechtigte eine Selbsterklärung abgeben. In dieser bestätigen sie, dass sie

a) einer der definierten Berufsgruppen angehören sowie
b) keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind einrichten können.

Ein verwendbares Muster der Selbsterklärung und weitere Informationen werden an Schulaufsichten/Schulen und Kitas/Kitaträger versendet.

Information des Senats:
In Berlin werden ab dem 17. März alle Kitas und allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Für die Kita-Kinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:

Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen

Justizvollzug

Krisenstabspersonal

Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)

Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)

Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich

Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste

Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert

Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

Quelle:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/

Notbetreuungsformular:
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