Coronavirus: Informationen der SenBJF

Schulleitungen sind verpflichtet Verdachtsfälle unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden, sofern noch kein Arzt hinzugezogen wurde. Bestätigt sich ein Verdachtsfall wird die Schulleitung Gesundheitsamt, Schulaufsicht, sowie die Pressestelle der SenBJF informieren. Für Schülerfahrten gilt folgendes: Entscheidungsbegleitend

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