Schulleitungen sind verpflichtet Verdachtsfälle unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden, sofern noch kein Arzt hinzugezogen wurde. Bestätigt sich ein Verdachtsfall wird die Schulleitung Gesundheitsamt, Schulaufsicht, sowie die Pressestelle der SenBJF informieren. Für Schülerfahrten gilt folgendes: Entscheidungsbegleitend sollten die Informationen des RKI sein, sowie die Hinweise des Auswärtigen Amtes sein. Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in das Zielgebiet vor, darf die Reise nicht angetreten werden. Reisen in andere liegen in der Zuständigkeit der Schule.