Pandemiebedingt konnten/können die in der Grundschulverordnung verankerten Radfahrprüfungen in diesem Schuljahr in den meisten Fällen nicht wie geplant stattfinden – entweder weil die Jugendverkehrsschulen geschlossen waren bzw. bis Schuljahresende nicht mehr die entsprechenden Ressourcen haben,
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