Nachholen der Radfahrprüfung

Pandemiebedingt konnten/können die in der Grundschulverordnung verankerten Radfahrprüfungen in diesem Schuljahr in den meisten Fällen nicht wie geplant stattfinden – entweder weil die Jugendverkehrsschulen geschlossen waren bzw. bis Schuljahresende nicht mehr die entsprechenden Ressourcen haben, Schulen aktuell dem Präsenzunterricht in den Kernfächern den Vorrang geben, Schulen aktuell die personellen Ressourcen nicht haben oder unter den aktuellen Bedingungen den ÖPNV nicht nutzen wollen, um zur Jugendverkehrsschule zu gelangen. Wir bitten die Schüler*innen den praktischen Teil der Radfahrprüfungen, sowie Radfahrübungen im nächsten Schuljahr im Rahmen der Verkehrserziehung an den Jugendverkehrsschulen nachholen zu lassen und bestandene Prüfungen entsprechend der Grundschulverordnung auf den Zeugnissen zu vermerken. Uns ist bewusst, dass die Jugendverkehrsschulen in Lichtenberg auch im nächsten Schuljahr vormittags mit der praktischen Verkehrserziehung für die Jahrgangsstufe 4 bereits nahezu ausgelastet sein werden, sehen jedoch die Möglichkeit, dass Schulklassen, welche den praktischen Teil dieses Schuljahr nicht (komplett) absolvieren konnten, diesen im nächsten Schuljahr in den Jugendverkehrsschulen auch in der sonst für den Publikumsverkehr offenen Nachmittagszeit nachholen zu lassen und nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den Verkehrssicherheitsberaterenden der Polizei die Radfahrprüfung abzunehmen.

Wir ersuchen das Bezirksamt Lichtenberg an den Jugendverkehrsschulen die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen und Schulen, in der sonst für den Publikumsverkehr offenen Zeit, vorübergehend den Vorrang zu geben. Wir ersuchen die Schulaufsicht Lichtenberg darauf hinzuarbeiten, dass alle Schulen entsprechend Termine mit dem Schulamt abstimmen und den Einsatz des pädagogischen Personals so planen, dass dieses ggf. auch in der Nachmittagszeit zur Begleitung des praktischen Teils der Verkehrserziehung bereitsteht.

Begründung:
Verkehrserziehung inkl. Theorie und Praxis ist ein wichtiger Baustein für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr. In Jahrgangsstufe 4 stehen die Kinder in der Regel kurz davor, mit dem Fahrrad nicht mehr auf Gehwegen fahren zu dürfen und auch selbstständig eine, in den meisten Fällen nicht mehr fußläufig erreichbare,
weiterführende Schule zu besuchen.

Beschluss: einstimmig

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