Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit in Berlin Lichtenberg

Verkehrs- und Mobilitätserziehung

(1) Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrags. Sie leistet einen Beitrag zur Sicherheit von Schülerinnen und Schülern im Straßenverkehr und umfasst ebenso Aspekte der Sozialerziehung, Umweltbildung und Gesundheitsförderung.

(2) In Jahrgangsstufe 4 wird in Zusammenarbeit mit der Polizei die Radfahrprüfung durchgeführt, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Beide Teile sind schulische Veranstaltungen und unterliegen der Aufsicht der Schule. An der theoretischen Radfahrprüfung nehmen alle Schülerinnen und Schüler teil. Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, darf an der praktischen Radfahrprüfung teilnehmen, sofern das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.

(3) Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler den Radfahrschein von ihrer Schule. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie wiederholen. Das Bestehen der Prüfung, auch das Bestehen allein des theoretischen Teils, ist auf dem Zeugnis zu vermerken.
Weitere Informationen zu Jugendverkehrsschulen sind hier zu finden.

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Schulwegsicherung der Adam-Ries-Grundschule verbessern

Das Bezirksamt wurde ersucht, ggf. in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen, für den Bereich Alt-Friedrichsfelde 66/Bushaltstelle „Feierabendheim“ eine Verbesserung der Schulwegsicherheit zu gewährleisten.

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hatte sich mit dem Ersuchen der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Die Senatsverwaltung lehnt das Ersuchen der BVV mit beigefügtem Schreiben vom 31. Juli 2014 ab. Damit sind die Handlungsoptionen des Bezirksamtes erschöpft. In Zuständigkeit des Bezirkes sind keine Änderungen der Situation möglich.

Webseite, 2014-09-18, BVV Lichtenberg, Drucksache DS/1132/VII